top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Mountain People Bushcraft

Glashütten 16

88636 Illmensee

Tel.     +49 177 4780585

Mail.   kontakt-mountain-people-bushcraft@posteo.de

 

1. Anmeldung/ Abschluss Seminar/ Kursvertrag

 

Eine Kursteilnahme kann nur bei vollständig und richtig ausgefülltem Anmeldeformular erfolgen. Eine Teilnahme kann nur ab einemAlter von 18 Jahre erfolgen. Der Vertrag kommt mit Eingang des ausgefüllten Anmeldeformulars beim Veranstalter und der darauf vom Veranstalter erfolgten Buchungsbestätigung zustande und wirkt verbindlich.

 

2. Bezahlung

 

Nach der Anmeldung wird der gesamte Kurspreis fällig, dieser ist innerhalb der darauffolgenden 14 Tage zu überweisen. Ohne die Zahlung des vollen Betrages besteht für den Teilnehmer keinerlei Anspruch auf die Erbringung der Kursleistung. Der Veranstalter kann in diesem Fall  eine Stornogebühr erheben in die der Teilnehmer mit seiner Anmeldung einwilligt.

 

3. Rücktritt des Teilnehmers

 

Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur schriftlich erfolgen und muss dem Veranstalter vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

 

Nach erfolgter verbindlicher Buchung eines Angebots/ Seminar/Camps ist folgende Staffelung der Einbehaltung des Leistungsentgeltes bei Stornierung bzw. Absage gültig:

Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:

 

  • bis 60 Tage vor Kursbeginn 20 %

  • bis 21 Tage vor Kursbeginn 60 %

  • bis 07 Tage vor Kursbeginn 80 %

  • darauf folgende Tage 100 %

 

Wenn der Teilnehmer*in seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt, hat der Veranstalter die Berechtigung vom Vertrag zurückzutreten.  

 

4. Rücktritt durch den Veranstalter

 

Der Veranstalter kann bis zu 2 Wochen vor dem Kurstermin vom dem Vertrag zurücktreten, wenn die festgelegte  Mindestteilnehmerzahl von sechs Teilnehmern*in nicht erreicht wurde oder die Wetterbedingungen eine Durchführung der Veranstaltung verhindern. Aufgrund einer Erkrankung des Veranstalters kann der Veranstalter auch ohne Frist vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall eines Rücktritts des Veranstalters vom Vertrag wird dem Teilnehmer*in der volle bereits bezahlte Kursbeitrag zurückerstattet. Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Eventuelle Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen.

 

5. Ausschluss von Teilnehmern

 

Teilnehmer*in, die durch Äußerungen rassistischem, sexistischem, Menschen/Rassen verachtendes oder extremistisches Gedankengut propagiert, können von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer*in, welche den Kurs in anderer Art und Weise zu stören versuchen oder den Sicherheitsanweisungen und Ermahnungen zuwider handelt bzw. diese missachten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Ausschluss aus dem Kurs erfolgen. In allen genannten Fällen besteht für den störenden Teilnehmer*in kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

 

6. Haftung und Versicherung

 

Für Wertgegenstände und Reisegepäck besteht in den jeweiligen Unterkünften, Camps, in der freien Natur, sowie in Fahrzeugen und Anhängern kein Versicherungsschutz. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer*in muss selbst krankenversichert sein. Zur Kursteilnahme in gesundheitlich guter Verfassung sein, bei Bedarf muss der Teilnehmer*in sich vorher von seinem Arzt beraten lassen. Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen (Medikamentenbedarf, Allergien etc.) sind dem Veranstalter vor Kursbeginn mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer*in trotz entsprechender Erkrankung bzw. Beeinträchtigung wissentlich keine, nur unvollständige oder falsche Angaben dazu gemacht hat und diese zu Problemen führen, kann er vom Kurs ausgeschlossen werden – was zur Folge hat, dass der bezahlte Kursbeitrage nicht erstattet wird. Schadensansprüche- gleich aus welchem Rechtsgrund-sind ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Verhalten von Kursteilnehmern während oder in Folge des Kurses.

 

Bei verschiedenen Aktivitäten oder sportlichen Einheiten lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen niemals alle Risiken ausschließen. Jegliche Beteiligung an Aktivitäten oder sportlichen Einheiten ist grundsätzlich freiwillig. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden ab.

 

Eine Nachahmung im und nach dem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung, die sich aus der Kenntnisnahme, der Anwendung oder der Nachahmung der Kursinhalte ergeben könnte, wird abgelehnt. Es wird keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionalität der Kursinhalte übernommen. Die Teilnahme an Kursinhalten, die ein erhöhtes potentielles Risiko enthalten, erfolgt auf freiwilliger Basis( z.B. Abseilübungen oder Flussüberquerungen). Für Schäden, die durch die Benutzung von eigenen Werkzeugen wie Messern, Äxten, Sägen u.w. haftet der Veranstalter nicht, bei Entstehung von Schäden durch Eigenen Feuerquellen und / oder Brandmitteln, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter empfiehlt eine angemessene Unfallversicherung.

 

Es erfolgt keine Haftung für, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer, das gilt auch für im Fahrzeug, im Camp und anderen Unterkünften zurückgelassenen Gegenstände. Es erfolgt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen. Es erfolgt keine Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte und unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke. Es erfolgt keine Haftung für mitgebrachte elektronische Geräte wie (z.B Smartphones, Video- oder Kameras, u.w.).

 

Erfolgen Anzeigen oder Forderungen dritter Personen an den Veranstalter, indem sie sich nicht an die Verhaltensmaßregeln halten, die vom Veranstalter bei Beginn des Kurses bekanntgegeben werden. Behaltet der Veranstalter sich vor Adressdaten des Verursachers weiter zu geben.

Bei vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen welcher zu Materialverlusten führt, werden dem Verursacher sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt.

 

6.1 Haftung des Veranstalters

 

Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Veranstaltung, der Veranstalter berücksichtigt hier die jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Wird eine Leistung nicht angetreten und oder infolge vorzeitiger Abreise/ Abbruch und oder aus anderen gewichtigen Gründen (z.B Verletzung) nicht angetreten und oder abgebrochen ist dies Privatsache. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

 

8. Kündigung des Veranstalters bei höherer Gewalt oder unverschuldeter Leistungsausfall

 

Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Können Veranstaltungsteilnehmer*in als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die gezahlten Gebühren werden rückerstattet, Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

 

Bedingt  Unfall/ Unwetter, eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmern vom geplanten Kursverlauf, so haben, ärztliche Versorgung, Bergung und Evakuierung Vorrang vor geplanten Ablauf des Kurses. Eventuelle entstehende Mehrkosten für Rückführung gehen zu Lastender Teilnehmer*in.  Es ergeben sich keinerlei Ansprüche seitens der Teilnehmer.

 

Sonstige unverschuldeten Leistungsausfälle oder -beeinträchtigungen wie Unerreichbarkeit  des Veranstaltungsortes aufgrund von Witterungseinflüssen, die Absage oder der Abbruch von Veranstaltungen aus unvorhersehbaren Gründen des Naturschutzes, akute Fels- oder Flusssperrungen und Geländesperrungen aufgrund von Waldbrandgefahr berühren nicht den vertraglichen Vergütungsanspruch des Anbieters. Der Veranstalter ist berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten.

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der beschriebenen Leistungen müssen innerhalb 4 Wochen schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Veranstaltung beanstandet wurde.

 

9. Kursgebühr

 

Die Kursgebühr ist nach Buchung innerhalb der darauffolgenden 14 Tage vollständig zu überweisen.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per Mail eine Anmeldebestättigung. Auf diesem Formular sind die Parameter

der Überweisung zu finden.

10. Bildrechte, Lichtbilder und Lichtbildwerke

 

Sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung von Bild- Lichtbilder- Lichtbildwerke und Tonmaterial, dass vom Veranstalter während der Veranstaltung produziert wird (z.B Fotos, Videos. Tonmitschnitte u.w.), werden vom Teilnehmer*in auf den Veranstalter übertragen.

Produziertes Material darf vom Veranstalter ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung zur Illustration und zu Werbezwecken publiziert und verwendet werden. Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle Nutzungsrechte, einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild- und Tonmaterial, ohne zeitliche Beschränkung an den Veranstalter übertragen. Sämtliche Ansprüche des Kursteilnehmers sind abgegolten. Hat der Teilnehmer*in eine persönliches Anliegen das genanntes Bild, Licht, Video und Tonmaterial nicht verwendet werden soll, kann dies mit dem Veranstalter besprochen werden.  Der Teilnehmer*in hat für dieses Anliegen bis maximal 14 Tage nach Veranstaltung Zeit, tut er diesen nicht gelten zuerst genannten Richtlinien.  

11. Hygiene

 

Aufgrund der natürlichen Umgebung im Outdoorbereich erfolgt die Verpflegung auf einfachem Niveau.

Es werden Richtlinien von Hygiene, Haltbarkeit und die Verderblichkeit von Lebensmitteln beachtet.

Es kann vorkommen, dass hygienische Standards- Anforderungen wie auch Esskultur und Zubereitung nicht immer eingehalten werden können. Durch den Aufbau von eigenen Nachtlagern oder die Übernachtung in einem Gemeinschaftzelt können die gewohnten Sanitäranlagen nicht eingehalten werden. Es besteht keine Haftung seitens des Veranstalters.

 

12. Haftung für Ausrüstungsgegenstande

 

Bei grob fahrlässiger oder bewusster Beschädigung, für Ausrüstungsgegenstande wie (z.B. Klettermaterial u.w.) welche im Kurs eingeschlossen sind. Haftet der Teilnehmer*in für Beschädigung oder Verlust in vollem Umfang.

 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich, mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

 

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sigmaringen

 

15. Datenschutz/ Vertrauliche Informationen

 

Insbesondere werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertrauliche Zwecke verarbeitet. Sowie gegen unbefugten Zugriff gesichert und nur nach Zustimmung an Dritte weitergegeben.

bottom of page